Bedingungen und Säulen des Gebets

Es gibt zwölf Bedingungen für das Gebet. Einige davon sind äußere Voraussetzungen und werden als ‚Bedingungen für das Gebet’ bezeichnet. Andere sind innere Bedingungen und werden ‚Säulen des Gebets’ genannt.

1. Bedingungen (Schart, pl. Schurût) für das Gebet:

1. Reinheit von unsichtbaren Verunreinigungen (Tahârat min al-Hadath): Diese wird hergestellt durch die Gebetwaschung oder die Ganzwaschung des Körpers beziehungsweise, falls diese nicht möglich sein sollten, durch die ersatzweise Waschung mit Erde oder etwas Ähnlichem.

2. Reinheit von sichtbaren Verunreinigungen (Tahârat min an-Najâsa): Dies bedeutet, dass der gesamte Körper, die Kleidung, ebenso wie der Boden, auf dem gebetet wird frei von Verunreinigungen sein müssen.

3. Bedeckung der zu bedeckenden Körperteile (Satru l-Aura) durch entsprechende Kleidung, die den Vorschriften zur Bedeckung der Nacktheit entsprechen. Dies bedeutet für den männlichen Gläubigen, mindestens den Bereich vom Nabel bis über die Knie zu bedecken. Für Damen bedeutet es, den gesamten Körper außer Gesicht, Händen und Füßen zu bedecken. Wenn während eines der als ‚Säulen des Gebets’ bezeichneten Bestandteile ein Viertel eines zu bedeckenden Körperteils unbedeckt ist, wird das Gebet dadurch ungültig.

4. Hinwendung zur Gebetsrichtung (Istiqbâlu l-Qibla) bedeutet, sich während des Gebets der richtigen Gebetsrichtung, der Qibla, das heißt, in Richtung der Ka´ba in Mekka, zuzuwenden. Wenn man sich während des Gebets von der Gebetsrichtung abwendet, wird das Gebet dadurch ungültig.

5. Die Gebetszeit (Waqt): Die fünf täglichen Pflichtgebete müssen innerhalb ihrer vorgeschriebenen Zeit verrichtet werden und können nicht vorgezogen oder aufgeschoben werden.

6. Die Absicht (Niyyat): Die Absicht, das entsprechende Gebet zu verrichten, sollte innerlich gefasst werden. Beim Gemeinschaftsgebet sollte der Vorbeter (Imâm) beim Fassen der Absicht die Leitung des Gebets mit einschließen.

2. Säulen (Rukn, pl. Arkân) des Gebets

1. Die Eröffnung des Gebets mit den Worten ‚Allahu akbar’ (Takbîru l-Iftitâh): Das Gebet wird, nachdem die Absicht zum Gebet gefasst wurde, eröffnet, indem man mit erhobenen Händen Takbîr, das heißt, die Worte ‚Allahu akbar’ ausspricht.

2. Stehen (Qiyâm) im Gebet für diejenigen, die in der Lage sind, zu stehen. Wer nicht in der Lage ist, im Stehen zu beten, kann auch in einer anderen, seinen Möglichkeiten entsprechenden, Position beten.

3. Rezitation (Qirâ’at) aus dem heiligen Qur’ân in der stehenden Position. Die Rezitation sollte mindestens aus drei kurzen Versen (Âyât) aus dem Qur’ân bestehen.

4. Verneigung (Rukû´): Auf die Rezitation im Stehen folgt die Verneigung, bei der die Hände die Knie umfassen.

5. Niederwerfung (Sajda, pl. Sujûd): Nachdem man sich wieder aus der Verneigung erhoben hat, folgt die Niederwerfung. Das bedeutet, sich auf dem Boden in eine Position zu begeben, bei der Stirn, Nase, beide Handflächen und Knie den Boden berühren müssen.

6. Aufrecht-Sitzen am Ende des Gebets (Qa´datu l-akhîra): Dies bedeutet, am Schluss des Gebets so lange aufrecht zu sitzen, wie nötig ist, um das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen.

3. Notwendige Bedingungen (Wâjib) des Gebets:

1. Das Gebet mit den Worten ‚Allahu akbar’ zu beginnen.

2. Während der Pflichtgebete in den ersten beiden Gebetseinheiten, im Witr-Gebet und in allen freiwilligen Gebeten in jeder Gebetseinheit, die erste Sure des Qur’ân (al-Fâtiha) zu rezitieren.

3. Rezitation der Sure al-Fâtiha vor der Rezitation von anderen Suren oder Versen.

4. Während der Pflichtgebete in den ersten beiden Gebetseinheiten, im Witr-Gebet und in allen freiwilligen Gebeten in jeder Gebetseinheit nach der Sure al-Fâtiha eine weitere Sure oder eine, der kürzesten Sure von drei Versen entsprechende, Anzahl von Qur’ânversen zu rezitieren.

5. Während der Niederwerfung (Sajda) sowohl mit der Stirn als auch mit der Nase den Boden zu berühren.

6. Aufeinander folgend zwei Niederwerfungen (in jeder Gebetseinheit) zu vollführen.

7. Vollständige Ausführung aller Abläufe und Positionen

8. Aufrechtes Sitzen (Qa´da) nach zwei Gebetseinheiten in den Gebeten, die aus drei oder vier Gebetseinheiten bestehen.

9. Während des aufrechten Sitzens, sowohl nach zwei Gebetseinheiten als auch am Ende des Gebets, das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen.

10. (Wieder-)Aufstehen nach dem Sitzen im Anschluss an zwei Gebetseinheiten nach dem Sprechen des ‚at-Tahiyyât’ genannten Bittgebetes in den Pflichtgebeten, die aus mehr als zwei Gebetseinheiten bestehen, sowie beim Witr-Gebet.

11. Deutlich hörbare Rezitation der Sure al-Fâtiha und der darauffolgend rezitierten Verse durch den Imâm im gemeinschaftlich verrichteten Gebet während der ersten beiden Gebetseinheiten des Morgen-, Abend- und Nachtgebets, sowie im Freitagsgebet (Salâtu l-Jumu´a) und bei den Festtagsgebeten (Salâtu l-´Îd).

12. Leise, nur für den Rezitierenden selbst hörbare, Rezitation während des gesamten Mittags- und Nachmittagsgebets, sowie während der Gebetseinheiten im Abend- und Nachtgebet, die auf das Sprechen des at-Tahiyyât nach den ersten zwei Gebetseinheiten folgen.

13. Deutlich hörbare Rezitation der Sure al-Fâtiha und der darauffolgend rezitierten Verse durch den Imâm im gemeinschaftlich verrichteten Tarâwîh- und anschließenden Witr-Gebet während des Monats Ramadân.

14. Im gemeinschaftlich verrichteten Gebet rezitiert nur der Imâm die Sure al-Fâtiha und die darauffolgend rezitierten Suren oder Verse. Die dem Imâm im Gebet Folgenden rezitieren nicht.

15. Rezitation des ‚Qunût’ genannten Bittgebets in der letzten Gebetseinheit des Witr-Gebets.

16. Die Festtagsgebete mit den ihnen vorbehaltenen, zusätzlichen Takbîr zu verrichten.

17. Beenden des Gebets durch Aussprechen des Friedensgrußes (Salâm), zur rechten und zur linken Seite.

18. Vollführen der Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sajdatu s-Sahw), wenn dies erforderlich ist.

19. (Zusätzliche) Niederwerfung im Gebet, wenn Qur’ânverse rezitiert werden, bei deren Rezitation eine Niederwerfung vorgeschrieben ist.

4. Dem Brauch (Sunna) des Propheten (s) entsprechende Bestandteile des Gebets

1. Heben der Hände bis zu den Ohren bei der Eröffnung des Gebets, zu Beginn des Qunût im Witr-Gebet und bei den zusätzlichen Takbîr während der beiden Festtagsgebete. Anschließend werden die Hände (rechte Hand über der linken) knapp unterhalb des Nabels (bei Damen in Brusthöhe) übereinandergelegt.

2. Lesen der ‚Subhânaka’ genannten Formel sowie der Worte ‚A´ûdhu billâhi min asch-Schaytâni r-rajîm’, (‚Ich suche Zuflucht bei Allah vor Schaytân, dem Gesteinigten’) vor der Sure al-Fâtiha in der ersten Gebetseinheit jedes Gebets.

3. Leise, nach der Rezitation der Sure al-Fâtiha, sowohl im gemeinschaftlichen Gebet als auch beim alleine verrichteten Gebet, ‚Âmîn’ zu sagen.

4. Das Aussprechen des Takbîr (beim Übergang von einer Gebetsposition in eine andere), außer dem Takbîru l-Iftitâh, denn dies zählt zu den Pflichtbestandteilen (Säulen) des Gebets.

5. Bei der Rückkehr aus der Verneigung in die stehende Position zu sagen: ‚Sami´a llahu liman hamidah’ (‚Allah hört den, der Ihn lobpreist’) und anschließend: ‚Rabbanâ laka l-hamd’ (‚Unser Herr, Lobpreis sei Dir!’).

6. In der Verneigung drei Mal zu sagen: ‚Subhâna rabbiyya l- ´Azîm’ (‚Lob sei meinem Herrn, dem All-Gewaltigen’) und in der Niederwerfung: ‚Subhâna rabbiyya l- A´lâ’ (‚Lob sei meinem Herrn, dem Allerhöchsten’).

7. Während der Verneigung mit den Händen die Knie zu umfassen, die Ellbogen dabei gerade zu strecken und den Kopf in gerader Linie mit dem gestreckten Rücken zu halten.

8. Beim Übergang in die Niederwerfung zuerst die Knie, dann die Hände, dann das Gesicht den Boden berühren zu lassen und sich anschließend in umgekehrter Reihenfolge aus der Niederwerfung zu erheben, sowie das Gesicht in der Niederwerfung zwischen beiden Händen zu platzieren.

9. Während der Position des Aufrecht-Sitzens die Hände auf die Knie zu legen, das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen und zusätzlich, während des Sitzens am Ende des Gebets, daran anschließend ‚Salawât ´alâ n-Nabiyy’, Segenswünsche auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – zu sprechen.

10. Beim Aussprechen der Friedensgrüße ‚As-Salâmu alaikum wa rahmatullah’ am Ende des Gebets den Kopf zuerst nach rechts und dann nach links zu wenden.

5. Das rechte Verhalten (Adab) im Gebet

Zum rechten Verhalten im Gebet gehört es, die Augen in der stehenden Position auf den Punkt zu richten, auf dem unsere Stirn in der Niederwerfung zu ruhen kommt, sowie in der Verneigung auf die Füße, in der sitzenden Position auf die Hände und (beim Aussprechen der Friedensgrüße) am Ende des Gebets, während man sich nach rechts und links wendet, auf die Schultern zu schauen.

6. Die Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sajdatu s-Sahw)

Die Sajdatu s-Sahw besteht aus zwei aufeinanderfolgenden zusätzlichen Niederwerfungen am Ende des Gebets, die notwendig sind, wenn ein Pflicht-Bestandteil des Gebets unvollständig ausgeführt oder ein notwendiger Bestandteil vergessen wurde.

Sajdatu s-Sahw wird zum Beispiel notwendig, wenn man im Witr-Gebet vergessen hat, das Qunût zu lesen, oder, obwohl dies notwendig gewesen wäre, nach der Sure al-Fâtiha keine weitere Sure oder Qur’ânverse rezitiert hat, bevor man sich verneigt hat, oder wenn man vergessen hat, zum Aussprechen des ersten ‚at-Tahiyyât’ sitzen zu bleiben, oder keine Niederwerfung vollzogen hat, wenn ein Qur’ânvers rezitiert wurde, bei dessen Rezitation eine Niederwerfung vorgeschrieben ist.

Ebenso wird Sajdatu s-Sahw notwendig, wenn man zum Beispiel in einem Gebet, das aus mehr als zwei Gebetseinheiten besteht, nach dem ersten ‚at-Tahiyyât’ die Segenswünsche auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – spricht, bevor man wieder aufsteht, oder wenn man al-Fâtiha nach der Rezitation einer anderen Sure oder anderer Qur’ânverse, anstatt vorher, gelesen hat.

Sollte man jedoch vergessen, die Sajdatu s-Sahw zu vollziehen, ist es nicht erforderlich, das Gebet zu wiederholen.