Bedingungen und Säulen des Gebets

Es gibt zwölf Bedingungen für das Gebet. Einige davon sind äußere Voraussetzungen und werden als ‚Bedingungen für das Gebet’ bezeichnet. Andere sind innere Bedingungen und werden ‚Säulen des Gebets’ genannt.

1. Bedingungen (Schart, pl. Schurût) für das Gebet:

1. Reinheit von unsichtbaren Verunreinigungen (Tahârat min al-Hadath): Diese wird hergestellt durch die Gebetwaschung oder die Ganzwaschung des Körpers beziehungsweise, falls diese nicht möglich sein sollten, durch die ersatzweise Waschung mit Erde oder etwas Ähnlichem.

2. Reinheit von sichtbaren Verunreinigungen (Tahârat min an-Najâsa): Dies bedeutet, dass der gesamte Körper, die Kleidung, ebenso wie der Boden, auf dem gebetet wird frei von Verunreinigungen sein müssen.

3. Bedeckung der zu bedeckenden Körperteile (Satru l-Aura) durch entsprechende Kleidung, die den Vorschriften zur Bedeckung der Nacktheit entsprechen. Dies bedeutet für den männlichen Gläubigen, mindestens den Bereich vom Nabel bis über die Knie zu bedecken. Für Damen bedeutet es, den gesamten Körper außer Gesicht, Händen und Füßen zu bedecken. Wenn während eines der als ‚Säulen des Gebets’ bezeichneten Bestandteile ein Viertel eines zu bedeckenden Körperteils unbedeckt ist, wird das Gebet dadurch ungültig.

4. Hinwendung zur Gebetsrichtung (Istiqbâlu l-Qibla) bedeutet, sich während des Gebets der richtigen Gebetsrichtung, der Qibla, das heißt, in Richtung der Ka´ba in Mekka, zuzuwenden. Wenn man sich während des Gebets von der Gebetsrichtung abwendet, wird das Gebet dadurch ungültig.

5. Die Gebetszeit (Waqt): Die fünf täglichen Pflichtgebete müssen innerhalb ihrer vorgeschriebenen Zeit verrichtet werden und können nicht vorgezogen oder aufgeschoben werden.

6. Die Absicht (Niyyat): Die Absicht, das entsprechende Gebet zu verrichten, sollte innerlich gefasst werden. Beim Gemeinschaftsgebet sollte der Vorbeter (Imâm) beim Fassen der Absicht die Leitung des Gebets mit einschließen.

2. Säulen (Rukn, pl. Arkân) des Gebets

1. Die Eröffnung des Gebets mit den Worten ‚Allahu akbar’ (Takbîru l-Iftitâh): Das Gebet wird, nachdem die Absicht zum Gebet gefasst wurde, eröffnet, indem man mit erhobenen Händen Takbîr, das heißt, die Worte ‚Allahu akbar’ ausspricht.

2. Stehen (Qiyâm) im Gebet für diejenigen, die in der Lage sind, zu stehen. Wer nicht in der Lage ist, im Stehen zu beten, kann auch in einer anderen, seinen Möglichkeiten entsprechenden, Position beten.

3. Rezitation (Qirâ’at) aus dem heiligen Qur’ân in der stehenden Position. Die Rezitation sollte mindestens aus drei kurzen Versen (Âyât) aus dem Qur’ân bestehen.

4. Verneigung (Rukû´): Auf die Rezitation im Stehen folgt die Verneigung, bei der die Hände die Knie umfassen.

5. Niederwerfung (Sajda, pl. Sujûd): Nachdem man sich wieder aus der Verneigung erhoben hat, folgt die Niederwerfung. Das bedeutet, sich auf dem Boden in eine Position zu begeben, bei der Stirn, Nase, beide Handflächen und Knie den Boden berühren müssen.

6. Aufrecht-Sitzen am Ende des Gebets (Qa´datu l-akhîra): Dies bedeutet, am Schluss des Gebets so lange aufrecht zu sitzen, wie nötig ist, um das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen.

3. Notwendige Bedingungen (Wâjib) des Gebets:

1. Das Gebet mit den Worten ‚Allahu akbar’ zu beginnen.

2. Während der Pflichtgebete in den ersten beiden Gebetseinheiten, im Witr-Gebet und in allen freiwilligen Gebeten in jeder Gebetseinheit, die erste Sure des Qur’ân (al-Fâtiha) zu rezitieren.

3. Rezitation der Sure al-Fâtiha vor der Rezitation von anderen Suren oder Versen.

4. Während der Pflichtgebete in den ersten beiden Gebetseinheiten, im Witr-Gebet und in allen freiwilligen Gebeten in jeder Gebetseinheit nach der Sure al-Fâtiha eine weitere Sure oder eine, der kürzesten Sure von drei Versen entsprechende, Anzahl von Qur’ânversen zu rezitieren.

5. Während der Niederwerfung (Sajda) sowohl mit der Stirn als auch mit der Nase den Boden zu berühren.

6. Aufeinander folgend zwei Niederwerfungen (in jeder Gebetseinheit) zu vollführen.

7. Vollständige Ausführung aller Abläufe und Positionen

8. Aufrechtes Sitzen (Qa´da) nach zwei Gebetseinheiten in den Gebeten, die aus drei oder vier Gebetseinheiten bestehen.

9. Während des aufrechten Sitzens, sowohl nach zwei Gebetseinheiten als auch am Ende des Gebets, das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen.

10. (Wieder-)Aufstehen nach dem Sitzen im Anschluss an zwei Gebetseinheiten nach dem Sprechen des ‚at-Tahiyyât’ genannten Bittgebetes in den Pflichtgebeten, die aus mehr als zwei Gebetseinheiten bestehen, sowie beim Witr-Gebet.

11. Deutlich hörbare Rezitation der Sure al-Fâtiha und der darauffolgend rezitierten Verse durch den Imâm im gemeinschaftlich verrichteten Gebet während der ersten beiden Gebetseinheiten des Morgen-, Abend- und Nachtgebets, sowie im Freitagsgebet (Salâtu l-Jumu´a) und bei den Festtagsgebeten (Salâtu l-´Îd).

12. Leise, nur für den Rezitierenden selbst hörbare, Rezitation während des gesamten Mittags- und Nachmittagsgebets, sowie während der Gebetseinheiten im Abend- und Nachtgebet, die auf das Sprechen des at-Tahiyyât nach den ersten zwei Gebetseinheiten folgen.

13. Deutlich hörbare Rezitation der Sure al-Fâtiha und der darauffolgend rezitierten Verse durch den Imâm im gemeinschaftlich verrichteten Tarâwîh- und anschließenden Witr-Gebet während des Monats Ramadân.

14. Im gemeinschaftlich verrichteten Gebet rezitiert nur der Imâm die Sure al-Fâtiha und die darauffolgend rezitierten Suren oder Verse. Die dem Imâm im Gebet Folgenden rezitieren nicht.

15. Rezitation des ‚Qunût’ genannten Bittgebets in der letzten Gebetseinheit des Witr-Gebets.

16. Die Festtagsgebete mit den ihnen vorbehaltenen, zusätzlichen Takbîr zu verrichten.

17. Beenden des Gebets durch Aussprechen des Friedensgrußes (Salâm), zur rechten und zur linken Seite.

18. Vollführen der Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sajdatu s-Sahw), wenn dies erforderlich ist.

19. (Zusätzliche) Niederwerfung im Gebet, wenn Qur’ânverse rezitiert werden, bei deren Rezitation eine Niederwerfung vorgeschrieben ist.

4. Dem Brauch (Sunna) des Propheten (s) entsprechende Bestandteile des Gebets

1. Heben der Hände bis zu den Ohren bei der Eröffnung des Gebets, zu Beginn des Qunût im Witr-Gebet und bei den zusätzlichen Takbîr während der beiden Festtagsgebete. Anschließend werden die Hände (rechte Hand über der linken) knapp unterhalb des Nabels (bei Damen in Brusthöhe) übereinandergelegt.

2. Lesen der ‚Subhânaka’ genannten Formel sowie der Worte ‚A´ûdhu billâhi min asch-Schaytâni r-rajîm’, (‚Ich suche Zuflucht bei Allah vor Schaytân, dem Gesteinigten’) vor der Sure al-Fâtiha in der ersten Gebetseinheit jedes Gebets.

3. Leise, nach der Rezitation der Sure al-Fâtiha, sowohl im gemeinschaftlichen Gebet als auch beim alleine verrichteten Gebet, ‚Âmîn’ zu sagen.

4. Das Aussprechen des Takbîr (beim Übergang von einer Gebetsposition in eine andere), außer dem Takbîru l-Iftitâh, denn dies zählt zu den Pflichtbestandteilen (Säulen) des Gebets.

5. Bei der Rückkehr aus der Verneigung in die stehende Position zu sagen: ‚Sami´a llahu liman hamidah’ (‚Allah hört den, der Ihn lobpreist’) und anschließend: ‚Rabbanâ laka l-hamd’ (‚Unser Herr, Lobpreis sei Dir!’).

6. In der Verneigung drei Mal zu sagen: ‚Subhâna rabbiyya l- ´Azîm’ (‚Lob sei meinem Herrn, dem All-Gewaltigen’) und in der Niederwerfung: ‚Subhâna rabbiyya l- A´lâ’ (‚Lob sei meinem Herrn, dem Allerhöchsten’).

7. Während der Verneigung mit den Händen die Knie zu umfassen, die Ellbogen dabei gerade zu strecken und den Kopf in gerader Linie mit dem gestreckten Rücken zu halten.

8. Beim Übergang in die Niederwerfung zuerst die Knie, dann die Hände, dann das Gesicht den Boden berühren zu lassen und sich anschließend in umgekehrter Reihenfolge aus der Niederwerfung zu erheben, sowie das Gesicht in der Niederwerfung zwischen beiden Händen zu platzieren.

9. Während der Position des Aufrecht-Sitzens die Hände auf die Knie zu legen, das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen und zusätzlich, während des Sitzens am Ende des Gebets, daran anschließend ‚Salawât ´alâ n-Nabiyy’, Segenswünsche auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – zu sprechen.

10. Beim Aussprechen der Friedensgrüße ‚As-Salâmu alaikum wa rahmatullah’ am Ende des Gebets den Kopf zuerst nach rechts und dann nach links zu wenden.

5. Das rechte Verhalten (Adab) im Gebet

Zum rechten Verhalten im Gebet gehört es, die Augen in der stehenden Position auf den Punkt zu richten, auf dem unsere Stirn in der Niederwerfung zu ruhen kommt, sowie in der Verneigung auf die Füße, in der sitzenden Position auf die Hände und (beim Aussprechen der Friedensgrüße) am Ende des Gebets, während man sich nach rechts und links wendet, auf die Schultern zu schauen.

6. Die Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sajdatu s-Sahw)

Die Sajdatu s-Sahw besteht aus zwei aufeinanderfolgenden zusätzlichen Niederwerfungen am Ende des Gebets, die notwendig sind, wenn ein Pflicht-Bestandteil des Gebets unvollständig ausgeführt oder ein notwendiger Bestandteil vergessen wurde.

Sajdatu s-Sahw wird zum Beispiel notwendig, wenn man im Witr-Gebet vergessen hat, das Qunût zu lesen, oder, obwohl dies notwendig gewesen wäre, nach der Sure al-Fâtiha keine weitere Sure oder Qur’ânverse rezitiert hat, bevor man sich verneigt hat, oder wenn man vergessen hat, zum Aussprechen des ersten ‚at-Tahiyyât’ sitzen zu bleiben, oder keine Niederwerfung vollzogen hat, wenn ein Qur’ânvers rezitiert wurde, bei dessen Rezitation eine Niederwerfung vorgeschrieben ist.

Ebenso wird Sajdatu s-Sahw notwendig, wenn man zum Beispiel in einem Gebet, das aus mehr als zwei Gebetseinheiten besteht, nach dem ersten ‚at-Tahiyyât’ die Segenswünsche auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – spricht, bevor man wieder aufsteht, oder wenn man al-Fâtiha nach der Rezitation einer anderen Sure oder anderer Qur’ânverse, anstatt vorher, gelesen hat.

Sollte man jedoch vergessen, die Sajdatu s-Sahw zu vollziehen, ist es nicht erforderlich, das Gebet zu wiederholen.

Ersatzreinigung (Tayammum)

Die ersatzweise Waschung mit Erde oder etwas Ähnlichem,  wenn kein Wasser vorhanden ist (Tayammum)

1. Pflichtbestandteile der ersatzweisen Waschung:

1. Das Fassen der Absicht, die ersatzweise Waschung zu verrichten

2. Zweimaliges Streichen der Hände über saubere Erde oder etwas Ähnliches und Überstreichen des Gesichts beim ersten und der Arme beim zweiten Mal

2. Dem Brauch (Sunna) des Propheten (s) entsprechende Bestandteile der ersatzweisen Waschung:

1. Das Beginnen der ersatzweisen Waschung mit den Worten:

   ‚Bismillahir-Rahmânir-Rahîm

2. Einhalten der Reihenfolge der einzelnen Bestandteile

3. Durchführen der ersatzweisen Waschung von Anfang bis Ende ohne Unterbrechung

4. Beim anfänglichen Streichen der Hände über die Erde zuerst vorwärts, dann rückwärts über die Erde streichen

5. Gespreizt-Halten der Finger

6. Die Hände leicht zu schütteln, wenn man sie von der Erde hebt

Die Ganzwaschung des Körpers (Ghusl´)

1. Pflichtbestandteile der Ganzwaschung des Körpers:

1. Ausspülen der Mundhöhle bis zum Hals

2. Ausspülen der Nasenhöhlen (durch leichtes Hochziehen von Wasser)

3. Vollständiges Waschen des gesamten Körpers 

2. Dem Brauch (Sunna) des Propheten (s) entsprechende Bestandteile der Ganzwaschung des Körpers:

1. Das Fassen der Absicht, die Ganzwaschung des Körpers zu verrichten

2. Das Beginnen der Ganzwaschung mit den Worten: ‚Bismillahir-Rahmânir-Rahîm

3. Das Entfernen von etwa vorhandenem Schmutz oder Unreinheiten durch Waschen zu Beginn der Ganzwaschung

4. Waschen der Geschlechtsteile

5. Verrichten einer Gebetswaschung (Wudû´) vor der Ganzwaschung des Körpers (Ghusl)

6. Dreimaliges Waschen des gesamten Körpers und Sicherstellen, dass der gesamte Körper dabei gewaschen wird

7. Beim ersten Übergießen mit Wasser zuerst den Kopf, dann die rechte Körperhälfte von der Schulter her, dann die linke übergießen, anschließend den gesamten Körper abreiben, um sicherzugehen, dass das Wasser jede Körperstelle erreicht

8. Die Füße als letztes waschen

Die Gebetswaschung (Wudû´)

1. Pflichtbestandteile der Gebetswaschung:

1. Waschen des Gesichts

2. Gründliches Waschen beider Hände und Arme bis einschließlich der Ellbogen

3. Überstreichen von mindestens einem Viertel des Kopfes von vorne nach hinten mit der nassen Handfläche

4. Waschen der Füße bis zu den Knöcheln

2. Dem Brauch (Sunna) des Propheten (s) entsprechende Bestandteile der Gebetswaschung:

1. Das Fassen der Absicht, die Gebetswaschung zu verrichten

2. Das Beginnen der Gebetswaschung mit den Worten

‚A´ûdhu billâhi min asch- Schaytâni r-rajîm’,

‚Ich suche Zuflucht bei Allah vor Schaytân, dem Gesteinigten’

Bismillahir-Rahmânir-Rahîm’,

‚Im Namen Allahs, des All-Gnädigen, des All-Barmherzigen’

3. Zuerst die beiden Hände bis zu den Handgelenken zu waschen

4. Reinigen der Zähne, wenn möglich mit Miswak oder Zahnbürste, ansonsten mit den Fingern

5. Durchführen der Waschung von Anfang bis Ende ohne Unterbrechung

6. Reiben über die jeweiligen Körperteile während der Waschung

7. Dreimaliges Ausspülen des Mundes mit Wasser

8. Gurgeln (außer wenn man fastet)

9. Dreimaliges Ausspülen der Nasenhöhlen durch leichtes Hochziehen von Wasser

10. Dreimaliges Waschen der jeweiligen Körperteile

11. Beim Waschen der paarweisen Körperteile (wie Hände, Füße) mit dem rechten Körperteil beginnen

12. Waschen der Hände von den Fingerspitzen und der Füße von den Zehen an

13. Überstreichen des Bartes mit nassen Händen

14. Bewegen des Ringes am Finger während der Waschung, so dass kein Teil des Fingers trocken bleibt

15. Reiben der Innen- und Außenseite beider Ohrmuscheln und des äußerlich zugänglichen Teils des Gehörganges mit nassen Fingern

16. Überstreichen des Hinterkopfes und des Nackens mit beiden nassen Händen

17. Überstreichen des gesamten Kopfes mit der nassen Handfläche

18. Sicherstellen, dass das Wasser auch die Bereiche zwischen den Fingern und Zehen erreicht

Vorteile und Segnungen des Gebets

Es ist bemerkenswert, dass Menschen oft in Zeiten innerer Verzweiflung, wenn das Herz einer Phase der Prüfung ausgesetzt oder Schwierigkeiten begegnet, beginnen, das Gebet zu verrichten, welches sich dann, nach und nach, zu einem Quell freudiger Erfahrung weiterentwickelt, bis hin zu den Empfindungen der Freude anlässlich der Festtage und der damit verbundenen Gebete. Wenn wir versuchen, eine symbolische Verbindung herzustellen, können wir sagen, dass diejenigen, die regelmäßig in dieser Welt ihre Gebete verrichten im Jenseits ihre Belohnung ähnlich den Freuden eines großen Festes erfahren werden, denn das Gebet ist sinngemäß die Hinführung des Dieners zu Perfektion und unermesslichem Gotteslohn.

In materieller Hinsicht gehört zu den Vorteilen des Gebets, dass es durch seine verschiedenen Bewegungsabläufe den Körper beweglich und gesund hält. Darüber hinaus organisiert es den Tagesablauf und bringt Ordnung in das gesamte Leben.

Zu den unzähligen spirituellen Segnungen des Gebets gehört, dass derjenige, der es gewissenhaft verrichtet, die Freuden des Daseins in der göttlichen Gegenwart empfindet, und dass das Gebet ihm gleichzeitig Gelegenheit zu tiefer meditativer Versenkung und Zuflucht in Zeiten der Bedrängnis bietet, ebenso wie es in guten Zeiten ein Quell des Glücks ist. Es ist die Nahrung der Seele, der Bewahrer des Glaubens und das Band, das die Verbindung mit dem göttlichen Wesen des All-Erhabenen knüpft.

In Hinblick auf die menschliche Gesellschaft bietet das Gebet Gelegenheit zum Zusammenkommen, zu gegenseitigem Kennenlernen und Schließen von Freundschaften, indem es ein Gemeinschaftsgefühl herstellt und die Bande der Geschwisterlichkeit unter den Gläubigen stärkt.

Es muss betont werden, dass es keine akzeptable Ausrede dafür gibt, sich nicht darum zu bemühen, das Gebet zu verrichten. Selbst auf dem Schlachtfeld während eines Krieges sollen die Kämpfer abwechselnd das Gebet verrichten. Und ebenso wenig gibt es Ausreden für Frauen, nicht zu beten, außer wenn Gründe vorliegen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der weiblichen Gesundheit stehen.

Der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – nahm das Gebet so ernst, dass er selbst in den letzten Momenten seines Lebens noch warnte:

Das Gebet! Achtet auf das Gebet!

Eine Warnung, die wir uns zu Herzen nehmen sollten, indem wir ein stetiges Bewusstsein der immensen Bedeutung des Gebetes kultivieren.

Die Seelen derer, die dieser Warnung Rechnung tragen und wirklich die Wichtigkeit des Gebets wahrnehmen, machen es zum kostbarsten Genuss ihres Daseins. Wenn sie sich zum Gebet erheben, lassen sie die vergängliche Welt und ihr eigenes Dasein in der spirituellen Begegnung mit Allah hinter sich.

Ein aufrichtig Betender sollte sich, damit seine Gebete angenommen werden, bemühen, die folgenden Eigenschaften zu verkörpern, die im Qur’ân in der Sure al-Ma´ârij aufgezählt werden:

1. „... diejenigen, die ihre Gebete einhalten“

2. „... diejenigen, in deren Besitz ein bestimmter Anteil für den Bittenden und den Bedürftigen ist...“

3. „... diejenigen, die an den Tag des Gerichts glauben...“

4. „... diejenigen, die wegen der Strafe ihres Herrn besorgt sind...“

5. „... diejenigen, die ihre Scham bewahren...“

6. „... diejenigen, die mit dem ihnen anvertrauten Gut redlich umgehen und erfüllen, wozu sie sich verpflichtet haben...“

7. „... diejenigen, die in ihrem Zeugnis wahrhaftig sind...“

8. „... diejenigen, die ihr Gebet getreulich verrichten...“

Sie sind es, die in den Gärten (des Paradieses) hochgeehrt sein werden.“[1]

O unser Herr! Erweise Du uns diese Ehre und Lass’ uns unsere Gebete entsprechend ihrer wirklichen Bedeutung und im Bewusstsein ihrer zugrundeliegenden Weisheit verrichten und lass’ sie zu einer Himmelsreise (Mi´râj) in Deine göttliche Gegenwart werden! Mach’ unsere Gebete zum Anlass unserer Freude und zum Genuss unserer Seelen in dieser Welt und ebenso im Jenseits!

Âmîn!

 

[1] siehe Qur’ân, 70:23-35

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